Ästhetische Indikationen

In den meisten Fällen weist die plastische Chirurgie ausschließlich ästhetische Indikationen auf, die nicht von den Krankenkassen übernommen werden. Eingriffe wie eine Brustvergrößerung oder eine Fettabsaugung haben keinerlei medizinische Notwenigkeit. Hier kann also nicht mit einer Kostenübernahme gerechnet werden.

Ästhetische Indikationen sind im Bereich „plastische Chirugie“ oftmals gegeben. Diese sind allerdings alleine von den PatientInnen zu treffen. Viele Menschen fühlen sich nicht wohl in ihrer Haut, haben kaum Selbstbewusstsein und leiden unter ihrem Aussehen. Je höher der Leidensdruck hier ist, desto eher ist ein Eingriff durch die plastische Chirurgie anzuraten.

Gerade bei entstellenden Narben und Verbrennungen kann die plastische Chirurgie erstaunliche Erfolge erzielen und das Selbstbewusstsein der PatientInnen ebenso stärken wie den harmonischen Gesamteindruck.

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