Übernahme der Kosten

Die plastische Chirurgie ist im Bereich der ästhetischen Chirurgie in nur wenigen Fällen medizinisch indiziert. Liegt also keine medizinische Notwenigkeit für die plastische Chirurgie vor, dann werden die Kosten nicht durch die Krankenkassen übernommen.

Bei einer Brustverkleinerung beispielsweise, die ebenfalls einen Eingriff für die plastische Chirurgie darstellt, werden die Kosten in einigen Fällen allerdings übernommen. Hier liegt die medizinische Indikation für die plastische Chirurgie in den Nebenwirkungen, die manche Frauen wegen einer zu großen Brust ertragen müssen. Rückenschmerzen und Verspannungen sowie Bewegungseinschränkungen können hier den Einsatz der Ärzte für plastische Chirurgie sinnvoll werden lassen. Vor einem Eingriff kann die jeweilige Versicherung zu einer Kostenübernahme befragt werden.

Behandlungen bei Verbrennungen oder Eingriffe im Bereich der Handchirurgie gehören ebenfalls zum Bereich Plastische Chirurgie. Auch hier werden derartige Eingriffe in den meisten Fällen übernommen, da sie eine medizinische Notwenigkeit darstellen.

 

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